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Nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) Schleswig-Holstein hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, an fünf zusammenhängenden Tagen im Jahr arbeitsfrei gewährt zu bekommen, sofern er an einer
anerkannten Bildungsmaßnahme teilnimmt. Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit, da unsere Wochenseminare vom zuständigen Ministerium anerkannt sind.
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